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Prüfungsordnung


 

Zur laufenden Beurteilung des Ausbildungsverlaufs ist bei allen Modulen Prüfungsimmanenz gegeben, dass bedeutet die Leistungen der Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen werden während der gesamten Ausbildung beurteilt, deshalb besteht Anwesenheitspflicht und aktive Unterrichtsbeteiligung. Darüber hinaus wird zur Festigung und Abfrage der Lehrinhalte verschiedene Prüfungen durchgeführt.

  1. Jedes einzelne Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
  2. Zum positiven Abschluss eines Moduls gehören neben der erfolgreichen Prüfung auch die aktive Teilnahme und Anwesenheit.
  3. Für den Erhalt des Ausbildungszertifikates und dem umfassenden Leistungsnachweis ist der erfolgreiche Abschluss aller sechzehn Module verpflichtend.
  4. Für jede Prüfung sind feste Termine vorgesehen zu denen die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen sich anzumelden haben.
  5. Die Prüfungsgebühren und eine reguläre Nachprüfung sind im Teilnahmebeitrag enthalten.
  6. Für jeden weiteren Prüfungsantritt nach den regulären Terminen fallen eine Bearbeitungsgebühr an.
  7. Diese Zusatztermine werden von der AfmS unter Berücksichtigung der Kapazitäten und organisatorischer Belange festgelegt. Hierbei besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.

 

gültig ab Dezember 2020

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